Unter die Rechtsfragen – die prozessualer oder materieller Natur sein können – fallen etwa die Beweislastregeln, das anwendbare Beweismass und der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie die Prüfung der Adäquanz des Kausalzusammenhangs; von den Tatfragen (oder Sachverhaltsfragen) erfasst sind u.a. die Beweiswürdigung sowie die Feststellung der natürlichen Kausalität und des Schadensumfangs. Die unrichtige Feststellung des Sachverhalts – die für den Entscheid rele-