b) Die Klägerin beantragt in Ziff. 1 des Rechtsbegehrens nur die Aufhebung des Entscheids vom 8. Februar 2024 in Bezug auf die Verfahrensnummer LZ.2024.2-[…]. Diese Fallnummer bezieht sich auf das Ausstandsgesuch gegen sämtliche Richterinnen und Richter des Kreisgerichts Rheintal. Nicht aufgeführt im Rechtsbegehren Ziff. 1 ist die Fallnummer LZ.2024.3-[…], die das Ausstandsgesuch gegen die Einzelrichterin betrifft. Aus Rechtsbegehren Ziff. 2 und der Begründung ergibt sich aber mit hinreichender Sicherheit, dass auch gegen die Abweisung des Ausstandsgesuchs gegen die Einzelrichterin Beschwerde eingelegt wird.