4. Die Frist für einen neuen Termin zur Hauptverhandlung sei wiederherzustellen respektive anzusetzen und erneut vorzuladen, bzw. sei diese Verfahrenshandlung zu wiederholen. Die Hauptverhandlung in dieser Angelegenheit ist am Kreisgericht X.__ oder am Kreisgericht Y.__ anzusetzen und es ist ein zweiter Schriftenwechsel anzuordnen, damit die Klägerin zum umfangreichen Tatsachenvortrag vom 31.08.2023 – der ihr nicht zugegangen ist, Stellung zu nehmen und sich verteidigen kann.