4. Eventualiter: Es sei die Frist für das Verlangen der Ausfertigung einer schriftlichen Begründung des Urteils wiederherzustellen, bzw. sei diese Verfahrenshandlung zu wiederholen. 5. Das Schreiben vom 10.11.2024 (recte 10.11.2023) an das KsGer B.__, lic.iur. D.__ ist als Wiederherstellungsgesuch – Ausstandsbegehren anzuerkennen und zu den Akten zu nehmen; Ausführungen und Inhalt des Schreibens bilden integrierenden Bestandteil dieser Rechtsschrift. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates evtl. zu Lasten der Beklagten.