3. Die Frist für einen erneuten Termin zur Hauptverhandlung sei wiederherzustellen respektive anzusetzen und erneut vorzuladen, bzw. sei diese Verfahrenshandlung sei zu wiederholen. Die Hauptverhandlung in dieser Angelegenheit ist am Kreisgericht X.__ oder am Kreisgericht Y.__ anzusetzen und es ist ein zweiter Schriftenwechsel anzuordnen, damit die Klägerin zum umfangreichen Tatsachenvortrag vom 31.08.2023 – der ihr nicht zugegangen ist, Stellung nehmen und sich verteidigen kann.