BE.2024.2-EZO3 2/15 B.__ und lic.iur. D.__ das nicht aus eigenem Antrieb tun, seien diese Parteien durch den Präsidenten resp. das Kreisgericht in den Ausstand zu versetzen. 2. Das Urteilsdispositiv in der Angelegenheit VV.2022.18-[…] ist nichtig und aufzuheben.