Eine Begründung des Entscheids vom 18. September 2023 wurde (innert Frist) nicht verlangt. In der Folge kam es zu mehreren Schreiben zwischen dem Rechtsvertreter der Klägerin und der zuständigen Einzelrichterin (act. 33 ff.). b) Am 12. Januar 2023 (recte: 2024) wandte sich der Rechtsvertreter der Klägerin in deren Namen an das Kreisgericht B.__ und stellte die folgenden Anträge (vi-act. 1): 1. Das Kreisgericht B.__ und die Kreisrichterin D.__ haben infolge Befangenheit durch die Tätigkeit von F.__ als Gesamtgerichtsschreiber am Kreisgericht B.__ im rubrizierten Verfahren von Amtes wegen in den Ausstand zu treten; wenn das KsGer