Die Beklagte ihrerseits beantragte am 9. Juni 2022 die Abweisung der Klage, soweit darauf einzutreten sei und die Aufhebung der Betreibungen Nr. […] und Nr. […] des Betreibungsamtes […], unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zulasten der Klägerin (act. 13). Am 16. Mai 2023 fand die Hauptverhandlung statt. Diese wurde nach dem Tatsachenvortrag der Klägerin bzw. deren Rechtsvertreter, Rechtsanwalt C.__, auf Antrag der Beklagten vertagt (act. 24, S. 5 und 7). Die Vorladung für die Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 31. August 2023 wurde am 31. Mai 2023 verschickt (act. 27 und 27.1). Zur Hauptverhandlung erschien weder die Klägerin noch deren Rechtsvertreter (act. 28).