Überdies beantragte sie die Beseitigung des Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. […] bzw. in der Betreibung Nr. […] des Betreibungsamtes […] im Betrag von Fr. 30'000.00 nebst 5% Zins seit 2. Februar 2021, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWST zulasten der Beklagten (Verfahren VV.2022.18-[…], act. 1; die nachfolgenden Aktenverweise ohne Zusatz beziehen sich auf dieses Verfahren). Die Beklagte ihrerseits beantragte am 9. Juni 2022 die Abweisung der Klage, soweit darauf einzutreten sei und die Aufhebung der Betreibungen Nr. […] und Nr. […] des Betreibungsamtes […], unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zulasten der Klägerin (act.