BE.2023.46-EZO3 9/13 e) Die Beklagte macht schliesslich geltend, der Kläger verhalte sich rechtsmissbräuchlich, weil er seit dem Stockwerkeigentümerentscheid vom 18. März 2023 gewusst habe, dass ein X.__ Anwalt sie, die Beklagte, vertrete, dies aber erst nach Eingang der Klageantwort beanstande. Er hätte dies umgehend geltend machen müssen (Beschwerdeantwort, S. 11 N 29; vi-act. 13, S. 4 N 7).