Solches ergibt sich auch aus der Honorarrechnung vom 19. August 2022 samt Leistungsbeschrieb (vi-act. 11.2). Weiter legte der Kläger vor Vorinstanz dar, dass ein polydisziplinäres Gutachten erstellt worden sei, welches sich auch über die sozialen Gegebenheiten der versicherten Person äussere, und verwies diesbezüglich auf den Standardfragebogen der IV-Stelle bei polydisziplinären Begutachtungen, wo neben arbeitsspezifischen medizinischen Fragen auch umfassende Angaben zum sozialen Umfeld, zur Haushaltstätigkeit (Hilfsmittel, Hilfe durch Dritte etc.), zur Freizeitgestaltung etc. eingeholte würden (vi-act. 15, S. 1 unten f. mit Verweis auf vi-act.