b) Der Kläger bringt diesbezüglich vor, der Rechtsanwalt der Beklagten befinde sich in einem Interessenkonflikt. Es bestehe die Möglichkeit, dass dieser, falls er das Mandat weiterführen würde, rein theoretisch Informationen, die er durch das Mandat für seine, des Klägers, Ehefrau erlangte habe, gegen ihn verwenden könnte. Ihm würde dadurch die Möglichkeit eines fairen Verfahrens unweigerlich genommen. Der bestehende Interessenkonflikt könne im Endurteil nicht mehr korrigiert werden (Beschwerde, S. 5 f. N 7).