2. Gegen diese Verfügung erhob der Kläger am 10. November 2023 Beschwerde beim Kantonsgericht mit dem Antrag, die prozessleitende Verfügung sei kostenfällig aufzuheben und es sei festzustellen, dass die Mandatsübernahme von Rechtsanwalt D.__ als Vertreter der Beklagten gegen Art. 12 lit. c BGFA verstosse. Weiter sei Rechtsanwalt D.__ aufzufordern, das Mandat niederzulegen und die Vorinstanz aufzufordern, das Verfahren VV.2023.28-[…] zu sistieren, damit die Beklagte allenfalls eine neue Rechtsvertretung mandatieren und instruieren könne (B/1 [Beschwerde]).