Mit Teilklage vom 29. Juni 2023 macht er eine Genugtuung von Fr. 30'000.00 geltend und behält sich das Geltendmachen weiteren Schadens (insb. Haushaltschaden, Erwerbsschaden, Heilbehandlungskosten, Anwaltskosten, restliche Genugtuung) zu einem späteren Zeitpunkt ausdrücklich vor (viact. 1 [Klage]). Seine Forderung(en) begründet er mit einem Unfall, den er am 20. August 2018 auf einer Treppe, die im gemeinschaftlichen Teil der Beklagten liegt, wegen eines Werkmangels erlitten haben soll. Zusammenfassend bringt er vor, dass er einzig darum gestürzt sei, weil die Treppe von der Beklagten nicht vorschriftsgemäss gebaut und unterhalten worden sei.