1.a) A.__ (Kläger) und seine Ehefrau, E.__, sind als Stockwerkeigentümer bzw. Stockwerkeigentümerin Teil der Stockwerkeigentümergemeinschaft B.__ (Beklagte). Gegen Letztere führt der Kläger vor dem Einzelrichter des Kreisgerichts […] einen Forderungsprozess (Werkeigentümerhaftung nach Art. 58 ff. OR). Mit Teilklage vom 29. Juni 2023 macht er eine Genugtuung von Fr. 30'000.00 geltend und behält sich das Geltendmachen weiteren Schadens (insb. Haushaltschaden, Erwerbsschaden, Heilbehandlungskosten, Anwaltskosten, restliche Genugtuung) zu einem späteren Zeitpunkt ausdrücklich vor (viact. 1 [Klage]).