BE.2023.39-EZO3 10/15 weismittel einreichen. Geht das Gericht jedoch von Spruchreife aus, fällt es – wie vorliegend – ohne Verhandlung direkt einen Endentscheid. Da das vereinfachte Verfahren von Mündlichkeit und Laientauglichkeit geprägt ist, erscheint eine strikte Anwendung der Säumnisfolgen des ordentlichen Verfahrens bei Ausbleiben der schriftlichen Stellungnahme auf eine begründete Klage und gleichzeitiger Annahme von Spruchreife nicht als sachgerecht.