BE.2023.39-EZO3 3/15 derten Rechtsbegehren erneut zur Sache Stellung (BE/11). Der Kläger äusserte sich dazu am 22. Dezember 2023 (BE/14). b) Im Übrigen ist auf die Ausführungen der Parteien in den jeweiligen Eingaben, die Erwägungen der Vorinstanz und die Akten, soweit erforderlich, im Folgenden einzugehen. II.