1. Die Aberkennungsklage wird gutgeheissen. 2. Es wird festgestellt, dass die mit Betreibung Nr. … des Betreibungsamtes U.__ in Betreibung gesetzte Forderung von Fr. 3'000.00 zulasten des Klägers nicht besteht. 3. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 1'050.00, hat die Beklagte zu bezahlen. 4. Die Entscheidgebühr von Fr. 1'050.00 wird mit dem vom Kläger geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 700.00 verrechnet und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger Fr. 700.00 zu ersetzen. Die Beklagte hat der Gerichtskasse den Restbetrag von Fr. 350.00 zu bezahlen. Anträge vor Kantonsgericht a) der Beklagten