Auch diese Ausführungen können berücksichtigt werden, weil sie eine Reaktion auf das Einreichen eines neuen Dokuments darstellen. Allerdings erfolgt (auch) die Anwendung des (Prozess-)Rechts und folglich die Prüfung der Zulässigkeit von allfälligen Noven ohnehin von Amtes wegen. BE.2023.38-EZO3 7/13 III.