BE.2023.38-EZO3 4/13 zelrichterin sodann das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ab (BE/13). Innert zweimal erstreckter Frist reichte die Klägerin am 6. Februar 2024 eine Stellungnahme samt Beilagen ein (BE/20). Die Beklagte liess sich darauf am 9. Februar 2024 nochmals vernehmen (BE/23). II.