Beklagte und Beschwerdegegnerin, vertreten von Rechtsanwalt D.__, Gegenstand Forderung Anträge vor Kreisgericht a) Rechtsbegehren der Klägerin vom 11. März 2022 (Klage; vi-act. 2) 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von Fr. 5'281.50 nebst Zins von 5% seit dem 31.01.2020 zuzüglich Kosten und Betreibungs- sowie Schlichtungskosten in Höhe von Fr. 723.30 zu bezahlen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten der Beklagten.