4. Die erstinstanzlichen Gerichtskosten von Fr. 750.00 hat die Paritätische Kommission F.__ zu bezahlen, unter Verrechnung des von ihr geleisteten Kostenvorschusses von Fr. 1'200.00. Die Gerichtskasse des Kreisgerichts […] wird angewiesen, der Paritätischen Kommission F.__ den Restbetrag von Fr. 450.00 zurückzuerstatten. 5. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'000.00 hat die Paritätische Kommission F.__ zu bezahlen, unter Verrechnung des von der E.__AG, geleisteten Kostenvorschusses in gleicher Höhe.