GROLIMUND/BACHOFNER, in: Festschrift für Professor Thomas Sutter-Somm, 2016, S. 137 ff.: BAUMBERGER/HOBI, in Jusletter 19. Oktober 2015, Persönliche Erscheinungspflicht juristischer Personen anlässlich von Schlichtungsverhandlungen, S. 1 ff.). In einem neusten Entscheid hat das Bundesgericht seine Rechtsprechung nochmals bekräftigt und präzisiert (BGer 4A_201/2023): Insbesondere hat es nochmals festgehalten, dass die Schlichtungsbehörde an der Schlichtungsverhandlung möglichst rasch und gestützt auf Urkunden (vgl. Art. 203 Abs. 2 ZPO) darüber befinden können müsse, ob die Voraussetzungen des persönlichen Erscheinens nach Art.