BE.2023.28-EZO3 2/16 7) Nichteintreten auf die Klage, eventualiter Abweisung der Klage. Sodann stellte sie das Begehren, das Verfahren sei zunächst auf die Frage der Gültigkeit der Klagebewilligung zu beschränken und der Beklagten die laufende Frist zur vollständigen Klageantwort umgehend abzunehmen (vi-act.7).