1. Mit Klageschrift vom 25. Februar 2022 machte die A._____ AG beim Kreisgericht Toggenburg eine Klage auf definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes gegen B._____ geltend. Dieser reichte am 5. April 2022 (Poststempel) eine Klageantwort ein, unter anderem mit dem Antrag, die C._____ GmbH sei als Nebenintervenientin zuzulassen. Der Einzelrichter des Kreisgerichts nahm diesen Antrag, nachdem es sich beim Beklagten um den einzelunterschriftsberechtigten © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/3 Publikationsplattform St.Galler Gerichte