_ ist allerdings festgehalten, der Unterzeichner sei "zur Erteilung dieses Vertrages […] berechtigt oder bevollmächtigt". Es ist nicht davon auszugehen, dass E._____, der immerhin Mitglied des Verwaltungsrates der Beklagten ist, den lediglich eine A4-Seite umfassenden Vertrag (plus die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite) unterzeichnete, ohne von dessen Inhalt Kenntnis genommen zu haben und mit diesem einverstanden gewesen zu sein bzw. diesen für richtig befunden zu haben. Im Vertrag wird ausserdem erklärt, bei E._____ handle es sich um den "Firmeninhaber" bzw. Geschäftsführer.