Macht gehabt habe bzw. habe, die Blockade (= Vertuschung der Kernfrage) zu stoppen und wer haftbar sei. Er wolle vom Urteil in Sachen 121.2020 direkte Wirkungen erfahren, für sich persönlich und für die Familie, wie z.B. die Beendigung sozialer, mental-seelischer und wirtschaftlicher (z.B. betreffend Alimente) Strafblockaden. In Bezug auf ihn bestehe der massgebliche Konflikt nicht zwischen Sohn und Vater, sondern – vermittelt aufgrund seiner, des Klägers, Institutio – zwischen seinem Sohn und der "Diensthoheit".