bbb) Ausgangspunkt für die Beurteilung eines relevanten rechtlichen Eigeninteresses bildet angesichts des Novenverbots im Beschwerdeverfahren das, was S. vor Vorinstanz vorbrachte. Er machte (in seinem Schreiben vom 29. September 2021) vorab unter Hinweis auf Voten seiner Mutter betreffend die schwerwiegenden psychischen und finanziellen Auswirkungen der drastischen Massnahme der Sistierung der Institutio geltend, es sei "die Wiedergutmachungsforderung, auch in mentaler Hinsicht", die ihn zum Antrag auf Mitwirkung am Schlichtungsverfahren veranlasse.