sondern auch einem regen Zeitwandel unterstehen, eher dafür, dass sich die Miteigentümer trotz Planung und Bau von entsprechenden Leerrohren den Entscheid über die konkrete Art und Weise der späteren Elektrifizierung noch vorbehalten wollten. Dies gilt umso mehr, als hier offenbar schon die Installation von mehr als zwei Ladestationen mit der bestehenden Absicherung nur mit Einschränkungen möglich wäre.