Wohl ist das Anlegen von Leerrohren (ebenfalls) eine bauliche Massnahme. Dies ändert allerdings vorliegend nichts daran, dass es sich dabei um eine (blosse) Vorarbeit für die spätere Elektrifizierung handelt, die ihrerseits ebenfalls eine – und zwar letztlich die zentrale und gewichtigere – bauliche Massnahme ist, indem sie Vorrichtungen wie namentlich die Verkabelung, den Anschluss an das Stromnetz und den Hauptverteiler, die Steckdosenmontage und das Anbringen respektive Anpassen der notwendigen Schutzvorrichtungen bedingt, die dauernd mit dem Grundstück verbunden sind.