B.______, C.______ und D.______ (Kläger/in 1 bis 3), die A.______ AG (Beklagte) sowie E.F.______ und F.F.______ (am vorliegenden Verfahren nicht beteiligt) sind Stockwerkeigentümer der Liegenschaft Y.______ in Z.______. Zu dieser Liegenschaft gehört auch eine in den Jahren 2015/16 erstellte Tiefgarage mit fünf Autoeinstellplätzen und einem Bereich für Fahrräder, die zu je einem Fünftel im Miteigentum der Stockwerkeigentümer steht. Beim Bau der Garage wurden zwischen dem Elektrohauptverteiler und den einzelnen Einstellplätzen Leerrohre für mögliche Ladestationen geplant und auch verlegt.