Abgabezeitpunkt den 4. September 2020, 00:09, was vom Kläger ebenfalls bestätigt wird. Wenn der Kläger nun in seiner Stellungnahme festhält, er habe das Dokument im Anhang der E-Mail (erst) um 23:58 (am 3. September 2020) auf IncaMail zum Versand hochgeladen, so zeigt dies, dass er auf eigenes Risiko die nicht nur 30 Tage, sondern durch den Fristenstillstand sogar 2 Monate dauernde Rechtsmittelfrist bis auf die letzte Minute ausnützte. Wenn die Zeit nicht mehr reichte für die Quittierung innert laufender Frist, hat er sich dies selber zuzuschreiben.