b) Der begründete angefochtene Entscheid, versehen mit der Rechtsmittelbelehrung mit Beschwerdefrist von 30 Tagen, wurde am 25. Juni 2020 versandt und dem Kläger am 3. Juli 2020 zugestellt, was von diesem so bestätigt wird. Damit begann die Rechtsmittelfrist am 4. Juli 2020 zu laufen. Unter Berücksichtigung des Fristenstillstandes zwischen dem 15. Juli und dem 15. August 2020 endete die Beschwerdefrist am 3. September 2020. Damit ist die Eingabe verspätet erfolgt, bestätigt die Abgabequittung doch als Abgabezeitpunkt der "Eingabe Beschwerde" den 4. September 2020, wenn auch ganz kurz nach Mitternacht (4. September 2020, 00:02).