10.4 um eine vorgedruckte Auflistung handelt, die für den individualisierten Mietvertrag gelten soll, ohne aber eigentlicher Bestandteil desselben zu sein. Der Passus "Im Übrigen sind Nebenkosten nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden, ansonsten sind die diesbezüglichen Aufwendungen im Nettomietzins enthalten" (Ziff. 10.1) bekräftigt den Eindruck, dass es sich um vorformulierte Bestimmungen handelt, deren Bedeutung im Einzelfall, sprich auf das konkrete Mietverhältnis bezogen, sich erst im Zusammenspiel mit dem individuellen Mietvertrag ergibt.