10.4 des Vertragsdokuments nicht individuell auf das vorliegende Mietverhältnis angepasst, sondern vorgedruckt ist und weder durchgestrichene noch von Hand hinzugefügte Positionen enthält […]. Ebenfalls nicht von der Hand weisen lässt sich, dass der Passus "Als weitere Betriebskosten werden – sofern im Mietvertrag … als separate Akontozahlungsverpflichtung aufgeführt – für das vorliegende Mietobjekt abgerechnet …" darauf hinweist, dass es sich bei Ziff. 10.4 um eine vorgedruckte Auflistung handelt, die für den individualisierten Mietvertrag gelten soll, ohne aber eigentlicher Bestandteil desselben zu sein.