Die Klägerin als Mieterin und die Beklagten als Vermieter vereinbarten im Mietvertrag vom 27. Dezember 2011 einen Nettomietzins von Fr. 1'175.00, Heizkosten von akonto Fr. 75.00 sowie Betriebskosten von akonto Fr. 75.00. Der individualisierte Mietvertrag auf Seite 1 und die zusätzlichen – mitunterzeichneten – Bestimmungen auf den Seiten 2–9 stellten dabei ein einheitliches Vertragsdokument dar. Die Klägerin bezahlte ab Mietbeginn den Nettomietzins sowie die Heiz- und Betriebskosten.