bb) Der Vorrichter beantwortete die Frage nach der Bedeutung des Zug um Zug- Prinzips, wie ausgeführt, auf der Basis der Überlegung, dass die Zuerkennung eines Verrechnungsrechts in der vorliegenden Konstellation dem Grundgedanken des Prinzips widerspräche, indem dem Gesuchsteller verwehrt wäre, seine Leistung – Rückübertragung der PS – erst dann zu erbringen, wenn gleichzeitig die Gegenleistung – Bezahlung des Übernahmepreises – erfolge.