341 Abs. 3 ZPO nicht einfach auf einen Verweis auf Art. 81 Abs. 1 SchKG beschränkt, dürfte dabei damit zusammenhängen, dass bei Nichtgeldleistungen mehr materielle Einwendungen denkbar sind – so z.B. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte