Vorrichter unter Hinweis auch auf die Lehre, bloss dann von einer Tilgung (durch Verrechnung) ausgegangen werden, wenn der von der Gesuchsgegnerin für die PS zu bezahlende Kaufpreis vom Gesuchsteller vorbehaltlos anerkannt wäre oder eine Urkunde vorläge, die zumindest zur provisorischen Rechtsöffnung berechtigen würde.