b) Hier thematisierte die Beklagte die Frage nach ihrer Passivlegitimation im erstinstanzlichen Verfahren nicht. Insbesondere brachte sie – anders als nunmehr im Beschwerdeverfahren – (noch) nicht vor, anfänglich sei nicht sie, sondern die X Management GmbH Vertragspartei gewesen und dies habe sich erst mit der Unterzeichnung der AGB 2014 durch den Kläger und damit ab dem 12. November 2014 geändert.