ein Verfahren einschreiben, um den gestellten Antrag auf Abschreibung des Verfahrens "betreffend definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts" zu behandeln. Ob die Vorinstanz vor diesem Hintergrund für dieses (neu eröffnete) Verfahren gestützt auf © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Art. 98 ZPO einen Kostenvorschuss verlangen durfte, ist nachfolgend zu prüfen (s. E. III.4.).