b) Die Einzelrichterin des Kreisgerichts Y bestätigte mit (unbegründetem) Entscheid vom 24. Juni 2019 (Versand gleichentags) die superprovisorische Verfügung betreffend vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts. Der Gesuchstellerin wurde dabei eine Frist von drei Monaten seit der Rechtskraft des Entscheids zur Einreichung der Klage betreffend definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts angesetzt. Die Entscheidgebühr von Fr. 1'500.00 bei begründetem und Fr. 1'000.00 bei unbegründetem Entscheid auferlegte die Einzelrichterin vorläufig der Gesuchstellerin, ebenso die Kosten des Grundbuchamtes. Eine Parteientschädigung wurde nicht gesprochen.