2.3 Abs. 3). Allerdings handelt es sich bei diesem – ohnehin eher tiefen – Betrag, was auch im Hinweis «in der Regel» zum Ausdruck kommt, um die Summe, welche der Partei (im Durchschnitt) im Normalfall verbleiben soll und die mit Rücksicht auf die konkreten Umstände wie die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/2 Publikationsplattform St.Galler Gerichte