Sachverhalt (Zusammenfassung): Mit Urteil des Zentralniederländischen Gerichts in Utrecht vom 26. Oktober 2016 wurde die in der Schweiz ansässige Y. GmbH (Gesuchsgegnerin) verpflichtet, der in Amsterdam domizilierten X. B.V. (Gesuchstellerin) unter solidarischer Haftbarkeit u.a. mit der C. AG Euro 200'000.00 zuzüglich Zinsen seit dem 1. Oktober 2014 zu bezahlen sowie die Prozesskosten zu übernehmen. Auf entsprechendes Gesuch der Gesuchstellerin hin wurde dieses Urteil vom Einzelrichter des zuständigen Kreisgerichts mit Entscheid vom 15. Mai 2018 für vollstreckbar erklärt. Dagegen erhob die Gesuchsgegnerin Beschwerde bei der Einzelrichterin des Kantonsgerichts. Aus den Erwägungen: II.