c) Entscheidend für eine Provisionsgarantie spricht (auch), dass sich die Parteien grundsätzlich für mindestens ein halbes Jahr verpflichteten, was aus Ziff. 8 des Verkaufsauftrags hervorgeht; danach vereinbarten die Parteien, dass der Auftrag (Vertragsabschluss am 28. Mai 2015) bis zum 1. Dezember 2015 gelte und sich jeweils um drei weitere Monate erneuere, sollte er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.