Im vorliegenden Fall wurde indessen der Kläger, wie auch der Beklagte zugestand, während der Vertragsdauer tatsächlich tätig. So geht bereits aus dem Antwortschreiben des Beklagten vom 8. März 2017 an den Kläger nach dessen Rechnungsstellung hervor, dass Besichtigungen stattgefunden hatten bzw. der Kläger "keine 6 potentiellen Interessenten" gefunden haben soll. Gemäss den Antworten des Beklagten auf entsprechende Fragen des Vorrichters an der Hauptverhandlung hatte der Kläger immerhin sechs Besichtigungen organisiert, an denen er in einem Fall oder in zwei Fällen auch selbst teilgenommen hatte. Da ein Tätigwerden in diesem Umfang unbestritten ist, sind auch die