Abgesehen davon, dass auch das Gesetz nicht von "Provision", sondern von "Vergütung" oder "Mäklerlohn" spricht, kann der Begriff "Entschädigung" als Bezeichnung für das für eine Tätigkeit geschuldete Entgelt durchaus synonym für "Provision" oder "Honorar" verwendet werden, was gerade bei Laien der Fall sein dürfte. Hinzu kommt, dass die "Provisionsgarantie" gerade keine "Provision", d.h. nicht die Vergütung für den Nachweis der Gelegenheit für den Abschluss eines Vertrags oder die Vermittlung des Abschlusses ist, sondern eine Vergütung für die Förderung der Auftraggeberinteressen auch ohne Nachweis eines Interessenten bzw. Vermittlung eines Hauptvertrags.