Mit Schreiben vom 8. März 2017 erklärte der Beklagte dem Kläger, dass er die Rechnung nicht akzeptiere, und nannte dazu verschiedene Gründe, u.a. der Kläger habe keinen Käufer für den im Vertrag genannten Kaufpreis von Fr. 1'100'000.00 gefunden, es sei kein solventer Kunde zur Besichtigung gekommen, die Besichtigungen seien zu kurzfristig angekündigt und nicht koordiniert gewesen und in 21 Monaten habe er "keine 6 potentiellen Interessenten gefunden". Aus den Erwägungen: III.