Am 4. März 2017 stellte der Kläger dem Beklagten unter Bezugnahme auf Ziff. 7 des Verkaufsauftrags und die "mündliche Kündigung vom 2. und 3. März 2017" Rechnung über Fr. 2'000.00 ("Pauschal inkl. Spesen") zuzüglich 8% Mehrwertsteuer in Höhe von Fr. 160.00, total Fr. 2'160.00, zahlbar bis 15. März 2017. Mit Schreiben vom 8. März 2017 erklärte der Beklagte dem Kläger, dass er die Rechnung nicht akzeptiere, und nannte dazu verschiedene Gründe, u.a.