Der Kläger als Auftragnehmer und der Beklagte als Auftraggeber schlossen am 28. Mai 2015 einen "Verkaufsauftrag". Der Kläger wurde gemäss Vertrag damit beauftragt, sich um den möglichst baldigen Nachweis eines Käufers für die Liegenschaft "Restaurant X" zu bemühen (Ziff. 1). Der Verkaufs-Richtpreis wurde auf Fr. 1'100'000.00 (Ziff. 2) und das Erfolgshonorar auf 3% des Verkaufspreises zuzüglich Mehrwertsteuer (Ziff. 3) festgelegt.